Die AASW GmbH ist ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß
"Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung" AZWV.
Für SaZ und BO41 steht hier ein zeitlich und finanziell nach der Verpflichtungszeit gestaffelter Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung zur Verfügung.
Zur schulischen Bildung zählt der Erwerb weiterführender Schulabschlüsse an den für diesen Zweck eingerichteten Bundeswehrfachschulen.
Unter beruflicher Bildung versteht man die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.
Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung von Arbeitssuchenden, wenn individuell die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Bei entsprechender Bewilligung stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus. Dieser weist u.a. das Bildungsziel, die Dauer des Lehrgangs, das Ausbildungsziel und die Gültigkeitsdauer aus.
Den Gutschein kann der Interessent bei einem zugelassenen Träger der Weiterbildung einlösen.
Die Agentur für Arbeit fördert die Qualifizierung von Mitarbeitern (WeGeBau) die in einem Unternehmen beschäftigt sind, wenn die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen:
- eines fehlenden Berufsabschlusse oder
- einer mind. vierjährigen Beschäftigung in einer anderen ungelernte Tätigkeit
erforderlich ist und
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt
- der Träger und die Weiterbildung zertifiziert und zugelassen sind.
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses. Über die Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:
| 697 € | für Alleinstehende ohne Kind 238 € Zuschuss/459 € Darlehen |
| 907 € | für Alleinstehende mit einem Kind 343 €/564 € |
| 912 € | für Verheiratete 238 €/674 € |
| 1.122 € | für Verheiratete mit einem Kind 343 €/779 € |
| 1.332 € | für Verheiratete mit zwei Kindern 448 €/884 € |
Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag auf 210 Euro € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind.
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Wie komme ich beruflich weiter? Wie verbessere ich die Chance, lange ein geschätzter und gut bezahlter Mitarbeiter zu sein? Wie organisiere ich - zum Beispiel nach der Elternzeit - meinen Wiedereinstieg in den Beruf? Kurz und gut: wie werde und bleibe ich erfolgreich?
Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf, ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wie bei der körperlichen Fitness, steckt das Erfolgsgeheimnis in der Wiederholung: Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.
Die Bildungsprämie hilft dabei! Sie unterstützt erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 25.600 Euro (51.200 bei Verheirateten) mit dem Prämiengutschein - oder dem Bildungssparen. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.
"Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert."